Die neuste überarbeitete Version des Arbeitsentwurfs der Gesetzesinitiative der Bundesregierung zum Sperren kinderpornographischer Webseiten, lässt die Datenschützern die Haare raufen. Denn jetzt wird den Providern gestattet Zugriffs-IP-Adressen zu erheben um sie bei Anforderung der Strafverfolgungsbehörden weiterzugeben. Die Provider sollen auch ihre eigenen Sperrseiten selber hosten. Diese Beschlussvorlage soll nun endgültig vom Bundeskabinett verabschiedet werden.
Faustus Eberle