Mittwoch, 20. August 2008
Faustus Eberle: Verbraucherschutz: Keine Vorauskasse bei neuem Stromanbieter
Der Rat der Verbraucherschützer ist es, nach einem Anbieterwechsel die Stromrechnung nicht mehr im Voraus zu bezahlen. Trotz bereits abgebuchtem Jahresbeitrag könne sich die Lieferung verschieben. Dennoch sei eine Kündigung des neuen Vertrages mit einer Fristsetzung von sechs Wochen möglich. So erklärt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, dass bei Nichtlieferung ein Vertragsrücktritt angekündigt werden soll. Eine Rückzahlung des Jahresbeitrages sowie ein Vertragsrücktritt seien gültig, wenn die Frist abgelaufen ist.