Als eine 78-Jährige aus Hof aus der OP erwachte, glaubte sie zu träumen, statt das kaputte Bein zu operieren hatte man der Frau einen künstlichen Darmausgang gelegt. Wahrscheinlich kam es zu diesem Fehler durch eine Verwechslung der Patienten-Akten. Die verantwortlichen Ärzte wurden mit sofortiger Wirkung vom Dienst freigestellt. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft, die Anklage lautet ärztlicher Kunstfehler.
Faustus Eberle